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Die private Rentenversicherung dient der Ergänzung oder dem Ersatz Ihrer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sichern sich für das Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen (Leibrente), das garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird. Mit der Entscheidung zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung tragen Sie wesentlich zur Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards im Alter bei.

Leistungen:

  • Lebenslange Zahlung der Altersrente oder Zahlungen einer einmaligen Kapitalabfindung
  • Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn
  • Auf Wunsch können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
  • Sichere Schließung der Rentenlücke bei Auszahlung nach 12 Jahren ab 60 Jahren sind 50% der Erträge steuerpflichtig.
  • Steuerfreie Kapitalabfindung ( zu den Voraussetzungen s. Kapitalversicherung )

  • Besteuerung der monatlichen Rente aus Ihrem privaten Vorsorgevertrag erfolgt nur mit der neuen abgesenkten Ertragsanteilbesteuerung ( dies sind bei einem 65-jährigen 18 % der Rente gegenüber 27 % bei der alten Regelung)
  • Garantierte Verzinsung Ihrer Sparanteile mit 2,25 %
  • Leistungserhöhung durch Überschussbeteiligung
  • Wir bieten Ihnen eine gute Rendite auf Gruppenvertragsniveau
  • Für den chancenorientierten Kunde bieten wir Ihnen eine spezielle Versicherungsform, bei der die anfallenden Überschüsse fondsgebunden angelegt werden. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit an steigenden Wertpapierkursen zu partizipieren, ohne die Garantieleistung einer konventionellen Lebensversicherung aufgeben zu müssen.

Warum ist der Abschluss einer Rentenversicherung interessant ?

Aufgeschobene Rentenversicherung

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Versicherer nach Ablauf der Aufschubzeit die vereinbarte Rente in Form von regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen. Alternativ haben Sie Möglichkeit am Ende der Ansparzeit, die fälligen Rentenleistungen zu kapitalisieren, d.h. Sie erhalten eine Kapitalabfindung.

Welche Folgen hat der Eintritt des Todes der versicherten Person vor Rentenbeginn ?

In diesem Fall werden die eingezahlten Prämien an die Hinterbliebenen ausgezahlt und der Vertrag endet.

Welche Folgen hat der Eintritt des Todes der versicherten Person nach Rentenbeginn ?

Sofern Sie sich für die Auszahlung der Versicherungsleistungen in Form von wiederkehrenden Zahlungen entschieden haben, ist die Dauer der sog. Rentengarantie von erheblicher Relevanz. Rentengarantie bedeutet, dass sich der Versicherer dazu verpflichtet, die vereinbarte Rente für die Dauer der Garantiezeit zu zahlen, unabhhängig davon ob die versicherte Person lebt. Stirbt der Versicherte z.B. zwei Jahre nach Rentenbeginn und beträgt die Rentengarantiezeit 14 Jahre, so wird die Rente noch 12 Jahre an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Sollten Sie sich für die Kapitalisierung der Versicherunsgleistungen entscheiden, verhält sich der Todesfall des Versicherten im Hinblick auf weitere Rentenzahlungen neutral, da der Vertrag bereits mit Auszahlung der Kapitalabfindung endet.

Gibt es die Möglichkeit eine Witwen- / Witwerrente zu vereinbaren ?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Wiwen- bzw. Witwerrente vertraglich zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass die Versicherungsleistungen zu einem bestimmten Anteil ( i.d.R. 60 % ) an den hinterbliebenen Partner weitergezahlt werden. Die Reduzierung der Rente erfolgt jedoch erst nach Beendigung der Rentengarantiezeit.

Sofort beginnende Rente

Neben der Ansparrente besteht die Möglichkeit eine lebenslange Rente gegen Einmalbetrag abzuschließen. Dies kann mit der bereits zitierten Rentengarantiezeit bzw. mit Kapitalrückfluss, abzüglich bereits gezahlter Renten, zum Zeitpunkt des Ablebens der versicherten Person vereinbart werden.