Ihren
Urlaub haben Sie sich mit Sicherheit redlich verdient.
Damit
die schönsten Tage im Jahr nicht in finanziellen Stress ausarten, bieten wir
Ihnen…
Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen
Reisegepäckversicherungen
und
Auslandsreisekrankenversicherungen
zu absoluten
Last-Minute Preisen.
Reisegepäckversicherung:
Unsere
Reisegepäckversicherung bewahrt Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen
vor unangenehmen Überraschungen während Ihres Urlaubsaufenthaltes. Dabei gilt
als Reise jeder Aufenthalt außerhalb Ihres Wohnortes, der mindestens drei zusammenhängende
Übernachtungen überschreitet.
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Versicherungsumfang:
Wir
bieten Versicherungsschutz, wenn Reisegepäck (-> Sachen des persönlichen
Reisebedarfs) abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich
im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherberbungsbetriebes oder einer
Gepäckaufbewahrung befindet. Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz
nur gegen Schäden durch:
- Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit
Dritter ( vorsätzliche Sachbeschädigung )
- Transportmittelunfall
oder Unfall eines Versicherten
- bestimmungswidrig
eindringendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
- Sturm,
Brand, Blitzschlag oder Explosion
- höhere
Gewalt
Wichtige
Einschränkungen und Begrenzungen des Versicherungsschutzes:
Pelze,
Schmucksachen, Gegenst. aus Edelmetall sowie Foto- und Filmapparate und Zubehör
sind nur versichert, solange sie:
- bestimmungsgemäß
getragen bzw. benutzt werden oder
- in
persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
- einem
Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
- sich
in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum oder einer bewachten Garderobe
befinden; Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange
sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis (Schrank o. ä., nicht aber
Kassette!) untergebracht sind, welches ein Täter nicht so einfach wegtragen
kann.
Beachten
Sie bitte die wesentlichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes in Kraftfahrzeugen
bei Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl:
- Das
Reisegepäck muß sich im verschlossenen Innen- oder Kofferraum befinden.
Der Schaden darf nicht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr oder während einer
Fahrtunterbrechung von länger als zwei Stunden eintreten.
- Sehr
wichtig: In Kraftfahrzeugen oder Anhängern nicht versichert sind Pelze,
Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto- und Filmapparate
und Zubehör.
- Es
besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Sachen unbeaufsichtigt stehen-,
liegen- oder hängenlassen. Das gilt auch z.B. in Gaststätten, auf Bahnhöfen,
im Zug oder insbesonders am Strand. Nur die ständige Anwesenheit erkennt
der Versicherer als Beaufsichtigung an!
Reise-Rücktrittskosten
& Reiseabbruch-Versicherung:
Wir
erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, sofern Sie die
gebuchte Reise aus folgenden Gründen nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen
müssen:
- Tod,
Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit
- Schäden
an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren
Handlungen ( z.B. Einbruchdiebstahl )
- Verlust
Ihres Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
durch den Arbeitgeber
- Aufnahme
eines Arbeitsverhältnisses sofern Sie vor Reiseantritt arbeitslos gemeldet
waren und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat
- Unerwartete
Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Wiederholung
von nicht bestandenen Prüfungen an der Schule/ Universität die wiederholt
werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuches / Studiums zu vermeiden
oder den Studienabschluss zu erreichen
- Unerwartete
schwere Erkrankung, schwerer Unfall eines zur Reise mit angemeldeten Hundes
Versicherte
Personen:
Zu den
versicherten Personen ( Risikopersonen ) gehören
- Sie
als versicherte Person und Ihre Angehörigen
- diejenigen,
die mit der versicherten Person / Ihnen eine Reise gebucht und versichert
haben sowie deren Angehörige
- diejenigen,
die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Zusätzlich
haben Sie die Möglichkeit nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ( z.B.
im Urlaubsland gebuchte Ausflüge ) mitzuversichern.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Sie verreisen?
Ob nach New-York, Rio oder Tokio, nach Mallorca oder Australien: Wir sind für
Sie da, wenn Sie im Ausland krank werden. Mit garantierten Leistungen bei jeder
privaten oder geschäftlichen Auslandsreise bis zu 42 Tagen. Dabei spielt es
keine Rolle, wie oft Sie im Jahr verreisen. Selbstverständlich ist es auch möglich
längerfristige, weltweite Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu einem
Jahr zu versichern.
Mehr
Schutz als Privatpatient:
Die
gesetzliche Krankenversicherung hilft Ihnen im Ausland nur begrenzt weiter.
- Auslandsrechnungen
in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen können nicht immer oder nur teilweise
von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. In diesen Fällen müssen
Sie u.U. mit hohen Eigenanteilen rechnen.
- Bei
Behandlungen als Privatpatient im außereuropäischen Ausland übernimmt die
gesetzliche Krankenversicherung generell keine Leistungen, auch nicht anteilig.
- Wenn
Sie aus dringendem medizinischem Anlass aus dem Ausland in eine heimische
Klinik geflogen werden müssen, tragen Sie die Kosten als gesetzlich versicherter
zu 100 % selbst.
Leistungen:
Fühlen
Sie sich wie zu Hause, denn mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind
Sie immer auf der sicheren Seite. Bei allen unvorhersehbaren Krankheitsfällen
erhalten Sie eine Kostenerstattung
- für
ambulante Heilbehandlung als Privatpatient
- für
ärztlich verordnete Medikamente
- für
schmerzstillende Zahnbehandlungen und dafür notwendige Zahnfüllungen
- für
Krankenhausbehandlungen als Privatpatient, einschließlich Operationen oder
- 25
€ Krankenhaustagegeld anstelle von Kostenersatz bei stationärer Behandlung
- für
den medizinisch notwendigen Rücktransport ( innerhalb Europas bis 5.000
€ und weltweit bis 10.000 € )
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