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Ihren Urlaub haben Sie sich mit Sicherheit redlich verdient.                              

Damit die schönsten Tage im Jahr nicht in finanziellen Stress ausarten, bieten wir Ihnen…

                Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen

                Reisegepäckversicherungen

                und Auslandsreisekrankenversicherungen

zu absoluten Last-Minute Preisen.

Reisegepäckversicherung:

Unsere Reisegepäckversicherung bewahrt Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen vor unangenehmen Überraschungen während Ihres Urlaubsaufenthaltes. Dabei gilt als Reise jeder Aufenthalt außerhalb Ihres Wohnortes, der mindestens drei zusammenhängende Übernachtungen überschreitet.

Versicherungsumfang:

Wir bieten Versicherungsschutz, wenn Reisegepäck (-> Sachen des persönlichen Reisebedarfs) abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherberbungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz nur gegen Schäden durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter ( vorsätzliche Sachbeschädigung )
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • bestimmungswidrig eindringendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • höhere Gewalt

Wichtige Einschränkungen und Begrenzungen des Versicherungsschutzes:

Pelze, Schmucksachen, Gegenst. aus Edelmetall sowie Foto- und Filmapparate und Zubehör sind nur versichert, solange sie:

  • bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
  • in persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
  • einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
  • sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum oder einer bewachten Garderobe befinden; Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis (Schrank o. ä., nicht aber Kassette!) untergebracht sind, welches ein Täter nicht so einfach wegtragen kann.

Beachten Sie bitte die wesentlichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes in Kraftfahrzeugen bei Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl:

  • Das Reisegepäck muß sich im verschlossenen Innen- oder Kofferraum befinden. Der Schaden darf nicht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr oder während einer Fahrtunterbrechung von länger als zwei Stunden eintreten.
  • Sehr wichtig: In Kraftfahrzeugen oder Anhängern nicht versichert sind Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto- und Filmapparate und Zubehör.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Sachen unbeaufsichtigt stehen-, liegen- oder hängenlassen. Das gilt auch z.B. in Gaststätten, auf Bahnhöfen, im Zug oder insbesonders am Strand. Nur die ständige Anwesenheit erkennt der Versicherer als Beaufsichtigung an!             

Reise-Rücktrittskosten & Reiseabbruch-Versicherung:

Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, sofern Sie die gebuchte Reise aus folgenden Gründen nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen:

  • Tod, Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit
  • Schäden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen ( z.B. Einbruchdiebstahl )
  • Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sofern Sie vor Reiseantritt arbeitslos gemeldet waren und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an der Schule/ Universität die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuches / Studiums zu vermeiden oder den Studienabschluss zu erreichen
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall eines zur Reise mit angemeldeten Hundes

Versicherte Personen:

Zu den versicherten Personen ( Risikopersonen ) gehören

  • Sie als versicherte Person und Ihre Angehörigen
  • diejenigen, die mit der versicherten Person / Ihnen eine Reise gebucht und versichert haben sowie deren Angehörige
  • diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ( z.B. im Urlaubsland gebuchte Ausflüge ) mitzuversichern.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Sie verreisen? Ob nach New-York, Rio oder Tokio, nach Mallorca oder Australien: Wir sind für Sie da, wenn Sie im Ausland krank werden. Mit garantierten Leistungen bei jeder privaten oder geschäftlichen Auslandsreise bis zu 42 Tagen. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft Sie im Jahr verreisen. Selbstverständlich ist es auch möglich längerfristige, weltweite Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu einem Jahr zu versichern.

Mehr Schutz als Privatpatient:

Die gesetzliche Krankenversicherung hilft Ihnen im Ausland nur begrenzt weiter.

  • Auslandsrechnungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen können nicht immer oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. In diesen Fällen müssen Sie u.U. mit hohen Eigenanteilen rechnen.
  • Bei Behandlungen als Privatpatient im außereuropäischen Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung generell keine Leistungen, auch nicht anteilig.
  • Wenn Sie aus dringendem medizinischem Anlass aus dem Ausland in eine heimische Klinik geflogen werden müssen, tragen Sie die Kosten als gesetzlich versicherter zu 100 % selbst.

Leistungen:

Fühlen Sie sich wie zu Hause, denn mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Bei allen unvorhersehbaren Krankheitsfällen erhalten Sie eine Kostenerstattung

  • für ambulante Heilbehandlung als Privatpatient
  • für ärztlich verordnete Medikamente
  • für schmerzstillende Zahnbehandlungen und dafür notwendige Zahnfüllungen
  • für Krankenhausbehandlungen als Privatpatient, einschließlich Operationen oder
  • 25 € Krankenhaustagegeld anstelle von Kostenersatz bei stationärer Behandlung
  • für den medizinisch notwendigen Rücktransport ( innerhalb Europas bis 5.000 € und weltweit bis 10.000 € )