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Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz- Haftpflichtversicherung deckt begründete Schadensersatzansprüche, die gegen die versicherten Personen erhoben werden.

Versicherte Personen sind

  • Sie, als unser Versicherungsnehmer
  • der Halter
  • der Eigentümer
  • der Fahrer, auch ab 17 Jahren für begleitendes Fahren

die berechtigten Insassen des Fahrzeugs, es sei denn, ein anderer Versicherer hat Deckungsschutz zu gewähren.

Unbegründete oder überhöhte Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten für Sie ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage werden allerdings nicht ersetzt.

Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung?

Die Fahrzeug- oder Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch

  • Beschädigung
  • Verlust
  • Zerstörung

Versicherungsschutz besteht auch für die unter Verschluß verwahrten Fahrzeugteile sowie der am Kfz befestigten und der lt. Teileliste aufgeführten Gegenstände.Nicht versichert sind mit dem Fahrzeug beförderte Sachen (Ladung); hierfür ist eine Gepäck- oder Transportversicherung notwendig.

Sie haben die Wahl zwischen einer Voll- und Teilkaskoversicherung.

Umfang der Teilkaskoversicherung:

  • Brand & Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß und Marderbiß

Umfang der Vollkaskoversicherung:

  • Die Fahrzeugvollversicherung umfaßt alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko abgedeckt sind und darüber hinaus
  • Unfallschäden am Kfz sowie
  • Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht werden

Welche Ersatzleistung bietet die Kaskoversicherung?

Der eingetretene Schaden wird bei Beschädigung, Zerstörung bzw. Verlust nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung wie folgt ersetzt:

  • Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
  • Fracht- und Transportkosten ( z.B. Abschleppkosten )
  • Kosten der Bahnfahrt zweiter Klasse zum Fundort (bei Totalentwendung)

Maximal erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes und der Selbstbeteiligung.

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert ?

 

 

Hierunter versteht man den Betrag, der bei Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges gleicher Art und Güte sowie gleichen Abnutzungszustandes in dem regionalen Bereich des Wohnortes des Versicherungsnehmers durchschnittlich aufgewendet werden muss.

Werden bei einer Reparatur Wertverbesserungen ( Abzug „neu für alt „ ) angerechnet ?

Grundsätzlich wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht. Der Abzug beschränkt sich bei Krafträdern und Omnibussen bis zum Schluss des vierten und bei allen anderen Fahrzeugen bis zum Schluss des dritten auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres auf Bereifung, Batterie und Lackierung.

Bei privat genutzten PKW`s wird auf den Abzug verzichtet !!!

Welche Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Was ist noch zu beachten?

In der Kaskoversicherung wird grundsätzlich kein Verschulden geprüft. Allerdings zahlt der Versicherer nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn

Welche Rabatte sind möglich ?

Sie möchten Ihre KFZ-Versicherung gerne selbst durchrechnen?

     Kein Problem, folgen Sie einfach der folgenden Checkliste. Wenn Ihnen der
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