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Was versteht man unter Hausrat?

Hausrat sind alle Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände werden durch die Hauratversicherung aber nicht erfasst. Wenn Sie als Mieter auf eigene Kosten Sachen beschafft und in das Gebäude eingefügt haben, so sind auch diese versichert.

Gegen welche Gefahren sollte der Hausrat stets versichert sein?

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm & Hagel
  • Einbruchdiebstahl & Raub einschließlich Vandalismus
  • Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Überspannungsschäden

Wo ist der Hausrat versichert?

Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes, d.h. in der vertraglich bezeichneten Wohnung einschließlich aller Räume auf demselben Grundstück, in privat genutzten Garagen und in Räumen die Sie mit anderen Hausbewohnern nutzen ( begrenzt auf Waschmaschinen und Wäschetrockner ).

Was zahlt der Versicherer im Schadensfall?

Liegt keine Unterversicherung vor oder ist der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung vereinbart, erhalten Sie bei zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen den Neuwert.

  • Bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten, zuzüglich einer evtl. Wertminderung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungspreis.
  • Bei Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren, den Betrag, den Sie als Verkaufspreis hätten erzielen können.
  • Für Wertsachen sowie ggf. für Fahrräder wird eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze geleistet.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme in Höhe des Neuwertes Ihres Hausrates vereinbart werden.

Wertermittlungsschema

Zur Vereinfachung ist es jedoch auch möglich folgende Formel zu nutzen:

700 € x qm- Wohnfläche = Versicherungssumme

Wird die Versicherungssumme gemäß der o.g. Formel berechnet, ist die Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung ausgeschlossen.

Wohnfläche: Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, die zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzt werden. Dazu gehören auch zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaute Speicherräume. Ausgenommen bleiben sonstige Speicherräume, Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und Kellerräume.