Seite drucken

Die Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor hohen und unter Umständen lebenslangen finanziellen Belastungen in Form von Schadensersatzansprüchen, die Dritte Ihnen gegenüber erheben. Sie sind geschützt im gesamten Privatbereich als Fußgänger, Radfahrer, Freizeitsportler - auch als Surfer oder Urlauber - im Inland, sowie bei vorübergehendem, weltweitem Auslandsaufenthalt.

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche, als auch die Abwehr von unbegründeten oder überhöhten Ansprüchen.

Übrigens: Nach dem Gesetz haften Sie in unbegrenzter Höhe!!!

Der Versicherungsschutz gilt auch für (ausgenommen Single-Versicherung):

  • Ihren Ehegatten/Lebensgefährten
  • die unverheirateten, minderjährigen Kinder
  • die volljährigen Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden (höchstens aber bis zum vollendeten 26. Lebensjahr)
  • im Haushalt lebende Elternteile, Personen

     

 

Bei Bedarf sollte Ihre Privat-Haftpflichtversicherung ergänzt werden durch eine:

  • Tierhalterhaftpflicht für Ihren Hund oder Ihr Pferd
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht