Scherben
bringen Glück, aber meist bringen sie auch jede Menge Kosten. Das ist besonders
ärgerlich, wenn der Schaden durch eine kleine Unachtsamkeit passiert ist.
Versicherungsumfang:
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Folgende
Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses
sind versichert, jedoch ohne Beleuchtungskörper:
- Gebäudeglasscheiben
von:
Fenstern - Loggien - Wintergärten - Dächern - Türen - Terrassen
- Brüstungen - Sonnenkollekt. - Balkonen - Veranden - Wänden - Duschkabinen
- Wetterschutzvorbauten Glasbausteine / Profilbaugläser / Lichtkuppeln aus
Glas oder Kunststoff
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- Mobiliarverglasung
- Scheiben von:
Bildern - Schränken - Vitrinen - Stand-, Wand- und
Schrankspiegeln - Glasplatten / Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen /
Elektro- und Gasgeräten - Glas-Keramik-Kochflächen / Glasscheiben von Aquarien
und Terrarien
Die
Glasversicherungsprämie richtet sich nach der Größe der Wohnung in Quadratmetern.
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