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Scherben bringen Glück, aber meist bringen sie auch jede Menge Kosten. Das ist besonders ärgerlich, wenn der Schaden durch eine kleine Unachtsamkeit passiert ist.

Versicherungsumfang:

Folgende Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses sind versichert, jedoch ohne Beleuchtungskörper:

  • Gebäudeglasscheiben von:
    Fenstern - Loggien - Wintergärten - Dächern - Türen - Terrassen - Brüstungen - Sonnenkollekt. - Balkonen - Veranden - Wänden - Duschkabinen - Wetterschutzvorbauten Glasbausteine / Profilbaugläser / Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Mobiliarverglasung - Scheiben von:
    Bildern - Schränken - Vitrinen - Stand-, Wand- und Schrankspiegeln - Glasplatten / Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen / Elektro- und Gasgeräten - Glas-Keramik-Kochflächen / Glasscheiben von Aquarien und Terrarien

Die Glasversicherungsprämie richtet sich nach der Größe der Wohnung in Quadratmetern.