Steuern und Sozialabgaben sparen !!! Beim Betrachten Ihrer Gehaltsabrechnung werden Sie auch in diesem Monat feststellen, dass die Differenz zwischen Brutto- und Nettoeinkommen wieder einmal in die Staats- und Sozialkasse geflossen ist... Wenn Sie diesen Gehaltsabzug kräftig mindern und gleichzeitig etwas für Ihre Alters- und Familienversorgung tun möchten, bieten wir Ihnen eine interessante Möglichkeit: Jeder Arbeitnehmer hat seit dem 01.01.2002 einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Profitieren Sie doppelt durch eine deutliche Reduzierung Ihrer Steuer- und Sozialabgaben sowie unserer Top- Konditionen. |
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Durch die Neuregelung der Altersvorsorge zum 01.01.2005, unter Berücksichtigung § 3.63 EStG kann jeder Arbeitnehmer 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung, aktuell € 2.640,- (GRV West) in eine Direktversicherung einzahlen. Dieser Aufwand ist steuerfrei gemäß § 3.63 EStG und beitragsfrei von der Sozialversicherung gemäß §2 Abs 2 Nr. 5 ArEV in der Ansparphase.
Der Weg dazu:
Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung
Und so funktioniert es:
Ihr Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Renten- oder kapitalbildende Lebensversicherung ab. Dabei sind Sie als Arbeitnehmer /- in versicherte Person und unwiderrufliche/-r Bezugsberechtigte/-r. Im Todesfall sind Ihre Hinterbliebenen begünstigt.
Sie vereinbaren mit Ihrem Personalbüro, dass eine bestimmte Summe Ihres Gehalts als Beitrag für Ihre Altersvorsorge verwendet wird.
Ihr Vorteil:
Für diesen Beitrag sparen Sie jedes Jahr Sozialabgaben, denn der Beitrag mindert das Bruttoeinkommen und somit die zu zahlende Einkommensteuer! Darüber hinaus wird dieser Gehaltsbestandteil nicht mit Ihrem persönlichen Steuersatz, sondern mit 20 % pauschal versteuert (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Bei Ablauf greift der persönliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Zuflüsse, bei Verrentung ist die Rente zu versteuerndes Einkommen!
In der
Leistungsphase besteht ebenso wie Pensionszusage, Unterstützungskasse nachgelagerte
Versteuerung und Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Übrigens, wenn
keine Versorgung nach altem Recht, §40b EStG besteht, kann ein Festbetrag von
zusätzlich € 1800,- eingezahlt werden, welche sich steuerlich auswirken jedoch
mit Sozialabgaben belegt werden.
Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung / Sonderzahlung |
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Arbeitnehmer, 35 Jahre, Bruttoeinkommen 30.000 EUR, Steuerklasse 1, Entgeltumwandlung 1.200 EUR, Vertragslaufzeit 30 Jahre, männlich |
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Jährliche Umwandlung in Höhe von 1.200 EUR |
1.200,00 EUR |
Bruttoaufwand |
1.470,00 EUR |
- Steuerersparnis (Spitzensteuersatz 37,64%) |
451,68 EUR |
- Sozialversicherungsersparnis (19,85 %) |
250,20 EUR |
Netto-Aufwand |
768,12 EUR |
Garantierte Ablaufleistung / inkl. Überschüsse ( Stand: 02.2004 ) |
52.340 / 84.358 EUR |
36% Ihres Beitrags finanzieren Sie durch Steuer-und Sozialabgabenersparnis ! |