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Steuern und Sozialabgaben sparen !!!
Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung:

Beim Betrachten Ihrer Gehaltsabrechnung werden Sie auch in diesem Monat feststellen, dass die Differenz zwischen Brutto- und Nettoeinkommen wieder einmal in die Staats- und Sozialkasse geflossen ist...

Wenn Sie diesen Gehaltsabzug kräftig mindern und gleichzeitig etwas für Ihre Alters- und Familienversorgung tun möchten, bieten wir Ihnen eine interessante Möglichkeit:

Jeder Arbeitnehmer hat seit dem 01.01.2002 einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Profitieren Sie doppelt durch eine deutliche Reduzierung Ihrer Steuer- und Sozialabgaben sowie unserer Top- Konditionen.

 

Durch die Neuregelung der Altersvorsorge zum 01.01.2005, unter Berücksichtigung § 3.63 EStG kann jeder Arbeitnehmer 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung, aktuell € 2.640,- (GRV West) in eine Direktversicherung einzahlen. Dieser Aufwand ist steuerfrei gemäß § 3.63 EStG und beitragsfrei von der Sozialversicherung gemäß §2 Abs 2 Nr. 5 ArEV in der Ansparphase.

Der Weg dazu:

Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung

Und so funktioniert es:

Ihr Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Renten- oder kapitalbildende Lebensversicherung ab. Dabei sind Sie als Arbeitnehmer /- in versicherte Person und unwiderrufliche/-r Bezugsberechtigte/-r. Im Todesfall sind Ihre Hinterbliebenen begünstigt.

Sie vereinbaren mit Ihrem Personalbüro, dass eine bestimmte Summe Ihres Gehalts als Beitrag für Ihre Altersvorsorge verwendet wird.

Ihr Vorteil:

Für diesen Beitrag sparen Sie jedes Jahr Sozialabgaben, denn der Beitrag mindert das Bruttoeinkommen und somit die zu zahlende Einkommensteuer! Darüber hinaus wird dieser Gehaltsbestandteil nicht mit Ihrem persönlichen Steuersatz, sondern mit 20 % pauschal versteuert (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Bei Ablauf greift der persönliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Zuflüsse, bei Verrentung ist die Rente zu versteuerndes Einkommen!

In der Leistungsphase besteht ebenso wie Pensionszusage, Unterstützungskasse nachgelagerte Versteuerung und Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Übrigens, wenn keine Versorgung nach altem Recht, §40b EStG besteht, kann ein Festbetrag von zusätzlich € 1800,- eingezahlt werden, welche sich steuerlich auswirken jedoch mit Sozialabgaben belegt werden.

Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung / Sonderzahlung

Arbeitnehmer, 35 Jahre, Bruttoeinkommen 30.000 EUR, Steuerklasse 1,

Entgeltumwandlung 1.200 EUR, Vertragslaufzeit 30 Jahre, männlich

Jährliche Umwandlung in Höhe von 1.200 EUR

1.200,00 EUR

Bruttoaufwand

1.470,00 EUR

- Steuerersparnis (Spitzensteuersatz 37,64%)

451,68 EUR

- Sozialversicherungsersparnis (19,85 %)

250,20 EUR

Netto-Aufwand

768,12 EUR

Garantierte Ablaufleistung / inkl. Überschüsse ( Stand: 02.2004 )

52.340 / 84.358 EUR

36% Ihres Beitrags finanzieren Sie durch Steuer-und Sozialabgabenersparnis !

Wollen auch Sie diese lukrative Möglichkeit nutzen? Dann wenden Sie Sich bitte an uns.