Und so funktioniert es! Zuerst eröffnet man ein Bausparkonto im gewünschten Tarif. Die Ansparung erfolgt durch monatliche Beträge in beliebiger Höhe durch Eigenleistung oder in Form von Vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber. Bausparen ist eine freizügige Sparform, bei der kein Sparzwang besteht. Bei Zuteilung erhält der Sparer sein angespartes Guthaben inklusive der Zinsen sowie bei Bedarf das zinsgünstige Darlehen. Darüber hinaus gibt es für viele Anleger Prämien vom Staat. Bausparen ist nicht nur für Häuslebauer interessant |
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Ein Bausparkonto eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten…
Das "schenkt" der Staat Arbeitnehmersparzulage Vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überwiesen werden, werden vom Staat mit einer Zulage von 9 % belohnt. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 € pro Jahr und bei Verheirateten 940 €.. Somit sind maximal 42,30 € / 84,60 € p.a. an Förderung möglich. Voraussetzung: Sie sind Arbeitnehmer und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt nicht über 17.900 € (Alleinstehende) bzw. 35.800 € für Verheiratete. Wohnungsbauprämie Alle Bausparer erhalten Wohnungsbauprämie sofern die Spareinlagen nicht aus Vermögenswirksamen Leistungen stammen. Die Förderung beträgt 8,8 % auf die von Ihnen getätigten Einzahlungen. Begünstigt sind je Bausparer maximal 512 € für Alleinstehende und 1.024 € für Verheiratete. Somit beträgt die Höchstförderung 45,06 € / 90,12 €. Voraussetzung: Sie sind mindestens 16 Jahre alt und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 25.600 € (Alleinstehende) bzw. 51.200 € (Verheiratete). Jugend spart Schon als Jugendlicher ist mit Zustimmung der Eltern die Eröffnung eines Bausparkontos möglich. Sofern man schon eine Berufsausbildung begonnen hat, eignet sich das Bausparkonto für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen, denn auch Jugendliche haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Konditionen Sparzins: 2,5 % p.a. Zinsbonus: 1,5 % p.a. |